Genehmigung und Anerkennung von Praktika (Studiengang Bachelor of Science – Modul 17)

Sie müssen im Rahmen Ihres Studiums ein außeruniversitäres Berufspraktikum von mindestens 12 Wochen ohne Unterbrechung (neue PO 2022) / von mindestens 8 Wochen ohne Unterbrechung (alte PO 2016) ableisten (Modul 17 im 2. oder 3. Studienjahr). Genehmigungen und Anerkennungen von Praktika im ersten Studienjahr oder vor Beginn des Studiums sind nicht möglich. Die Praktikumsstelle bei fachnahen Behörden oder Betrieben ist so zu wählen, dass sie in einem "sinnvollen Zusammenhang" mit Ihrem Geographie-Studium steht (siehe Modulhandbuch) und muss unbedingt vorab genehmigt werden. Hierzu richten Sie einen Antrag an den Vorsitzenden des Bachelor-Prüfungsausschusses Geographie. Bitte verwenden Sie hierzu das vorgefertigte Formular des Antrags auf Genehmigung eines Praktikums. Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte von Ihrer Universitäts-E-Mail-Adresse digital als E-Mail-Anlage (Text in der Betreffzeile: Antrag auf Genehmigung eines Praktikums: Name, Vorname, Matrikelnummer) an:

Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Fuchs (zuständig für alle M 17-Anträge)

Eine rückwirkende Genehmigung nach Praktikumsantritt ist nicht möglich. Da in diesem Verfahren z. T. ein erheblicher Koordinationsaufwand der zuständigen Gremien verbunden ist, rechnen Sie bitte während der Vorlesungszeit sicherheitshalber mit einem Bearbeitungszeitraum von mind. 2-3 Wochen. In der vorlesungsfreien Zeit kann sich die Bearbeitung zudem verzögern. Bitte berücksichtigen Sie diese Fristen bei Ihrer Planung.

Nach Prüfung Ihres digital eingereichten Antrages auf Genehmigung geht Ihnen der Antwortbescheid per E-Mail an Ihre Universitäts-Email-Adresse zu. Im Falle eines positiven Bescheides können Sie nun Ihre Praktikumsstelle antreten. Die Arbeitszeit bei einem außeruniversitären Praktikum entspricht einer Vollzeit mit 38 Stunden pro Woche. Ist die Wochenarbeitszeit kürzer (unterste Grenze: 4-Tage-Woche mit je 8 Stunden), dann verlängert sich der geforderte Praktikumszeitraum entsprechend (in diesem Fall bitte vorab Rücksprache halten mit Herrn Fuchs). Das 12- bzw. 8-wöchige Praktikum kann auch geteilt werden und bei zwei fachnahen, außeruniversitären Institutionen absolviert werden. Bitte beachten Sie, dass jedoch nur Praktika mit einer Mindestdauer von 4 Wochen ohne Unterbrechung (Vollzeit mit 38 Stunden pro Woche) genehmigt und später anerkannt werden können. Jeder 4- bis 8-wöchige Teilabschnitt des Praktikums muss einzeln (vorab) genehmigt und auch anerkannt werden. Die Eintragung der 12 (neue PO) bzw. 10 (alte PO) Leistungspunkte erfolgt jedoch erst, wenn der gesamte Praktikumszeitraum von mindestens 12 bzw. 8 Wochen absolviert ist.

Nach Ableistung des Praktikums müssen Sie sich das Praktikum anerkennen lassen. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung an den Vorsitzenden des Bachelor-Prüfungsausschusses Geographie richten. Bitte verwenden Sie hierzu ebenfalls das vorgefertigte Formular des Antrags auf Anerkennung eines Praktikums das Sie bitte unbedingt unterschreiben.

Dem Antrag sind beizufügen:

  1. Eine Kopie des Ihnen per E-Mail vorab zugestellten Genehmigungsschreibens für das Praktikum.
  2. Eine datierte und unterschriebene offizielle Praktikumsbescheinigung (Praktikumszeugnis) der betreuenden Institution, die den Zeitpunkt und die Dauer des Vollzeit-Praktikums benennt und die Art der von Ihnen ausgeführten Tätigkeiten beschreibt und am Ende auch bewertet.
  3. Ein formloser Praktikumsbericht (Umfang: 4-6 DIN A4 Seiten), der die Aktivitätsfelder der Institution bzw. des Unternehmens umreißt sowie die von Ihnen im Rahmen des Praktikums ausgeführten Tätigkeiten und die gemachten Erfahrungen erläutert. Ziehen Sie am Ende des Berichtes ein persönliches Fazit und geben Sie dann noch bitte die Adresse der Institution bzw. des Unternehmens sowie den Namen und die Kontaktdaten (Telefonnummer/E-Mail-Adresse) Ihres dortigen Betreuers/Betreuerin an.

 

Wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben, schicken Sie den von Ihnen unterschriebenen Antrag auf Anerkennung Ihres Praktikums digital von Ihrer Universitäts-E-Mail-Adresse als E-Mail-Anlage an Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Fuchs (zuständig für alle M17-Anträge). Bitte scannen Sie dazu Ihren unterschriebenen Antrag, die Praktikumsbescheinigung (Praktikumszeugnis) und Ihren Praktikumsbericht (Umfang: 4-6 DIN A4 Seiten) ein und fügen Sie diese als PDF-Dokumente Ihrer E-Mail (Betreffzeile: Antrag auf Anerkennung eines Praktikums: Name, Vorname, Matrikelnummer) bei. Vergewissern Sie sich bitte vor der Abgabe, dass Ihre Unterlagen vollständig sind, da unvollständige Unterlagen nicht bearbeitet werden können. Bitte bewahren Sie die schriftlichen Originale der eingereichten Dokumente gut auf, da Sie bei Unklarheiten ggf. aufgefordert werden, diese dem Ausschuss zur Prüfung vorzulegen. Da in diesem Verfahren z.T. ein erheblicher Koordinationsaufwand der zuständigen Gremien verbunden ist, rechnen Sie bitte während der Vorlesungszeit sicherheitshalber mit einem Bearbeitungszeitraum von mind. 2-3 Wochen. In der vorlesungsfreien Zeit kann sich die Bearbeitung zudem verzögern. Bitte berücksichtigen Sie diese Fristen bei Ihrer Planung.

Nach Prüfung Ihres Antrages werden Sie per E-Mail entsprechend informiert. Im Falle einer positiven Entscheidung wird zeitnah danach eine Mitteilung von Herrn Fuchs an das Studienbüro Geographie gesendet (mit Cc an Sie).
Erst danach werden Ihrem Studienkonto die für das Modul 17 vorgesehenen 12/10 Leistungspunkte gutgeschrieben und nach erfolgter Veröffentlichung durch das Prüfungsamt dann auch in Ihrem Studienkonto ersichtlich. Das Anerkennungsverfahren für das Modul 17 ist damit dann abgeschlossen.

Generelle Anmerkung zu Modul 17: Sie müssen sich für das Praktikum nicht in Jogustine anmelden/eintragen. Die komplette Eintragung in Jogustine wird nach erfolgter Anerkennung ganz am Ende des Praktikumsverfahrens direkt vom Prüfungsamt Geographie vorgenommen. Diese Vorgehensweise gilt nur für das Praktikumsverfahren.